Die staatlichen Maßnahmen zur Abfederung der Energiepreise, bekannt als „Energiepreisbremsen“, laufen zum 31. Dezember 2023 aus. Die Regelungen für Strom-, Gas- und Wärmelieferungen hätten von der Bundesregierung um drei Monate verlängert werden können, doch Finanzierungsdefizite im Haushalt des Jahres 2024 verhindern dies. Ein bereits vorliegender Verordnungsentwurf zur Verlängerung der Preisbremsen wird aufgrund der aktuellen Haushaltssituation nicht umgesetzt.

Unklar ist auch, wann die Mehrwertsteuer für Gas und Wärme wieder von 7 % auf 19 % steigen wird. Ursprünglich war eine Rückkehr zum regulären Steuersatz ab dem 1. April 2024 vorgesehen. Im Bundestag wurde jedoch im Rahmen des Wachstumschancengesetzes bereits eine vorzeitige Anhebung ab dem 1. März 2024 beschlossen. Dem Gesetz muss nun noch der Bundesrat zustimmen. Eine Entscheidung könnte frühestens am 2. Februar 2024 fallen, wenn der Bundesrat nach aktuellem Sitzungskalender tagt. Sollte das Gesetz nicht verabschiedet werden, bleibt die reduzierte Mehrwertsteuer bis zum 31. März 2024 bestehen.

Eine Entscheidung über die zukünftige Laufzeit der reduzierten Mehrwertsteuer für Gas- und Wärmelieferungen wird Anfang 2024 erwartet. Die Entwicklungen in den kommenden Wochen bleiben somit für Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen spannend.